Beraterinnen u. Berater
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Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer

Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung

 Grundlage der Beratung für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung bildet der Erlass „Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung“.[8]

Schwerpunkt der Arbeit der „Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung“ sind die

·       Weiterentwicklung eines zeitgemäßen Bibliotheksunterrichts und die

·       Institutionalisierung der Leseförderung in der Schule durch eine Schulbibliothek[9], um die Lesekompetenz der Schülerinnen und Schüler zu verbessern.

Mit dieser Absicht können auch einzelne temporäre Aktionen bzw. Projekte zur Leseförderung betreut werden.

 Die bisherige Arbeit der „Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung“ hat gezeigt, dass eine Schulbibliothek nicht nur ein Instrument zur Einübung wissenschafts-propädeutischen Arbeitens vornehmlich für die Oberstufe ist, sondern auf allen Schulstufen und in allen Schulformen sinnvoll für einen zeitgemäßen Unterricht eingesetzt werden kann und dabei den Erwerb von Schlüsselqualifikationen wie Fach-, Methoden- Handlungs- und Sozialkompetenz erleichtern kann und - zum Zentrum der Leseförderung ausgebaut - zur Verstetigung und Nachhaltigkeit der Leseförderung in einer Schule einen wichtigen Beitrag leistet.

 Dabei ist eine fruchtbare Bibliotheksarbeit und Leseförderung  überall dort zu beobachten gewesen, wo

·       durch die zentrale Aufstellung aller Bücher, Zeitschriften und der anderen Medien einer Schule an einem Standort,

·       durch einen unterrichts- bzw. projektbezogenen Bestandsaufbau,

·       durch die Einrichtung eines Internetzugangs in der Schulbibliothek,

·       durch Freihandaufstellung in einem Raum mit einer ausreichenden Zahl an Arbeitsplätzen/Leseplätzen für eine Klasse,

·       durch einen zentralen Etat für Bücher, Zeitschriften und die anderen Medien und

·       durch eine ausreichende Zahl an Stunden für die Betreuung der Schulbibliothek

ein Mindeststandard erreicht werden konnte.

Dieser Mindeststandard soll mit Hilfe der Beraterinnen und Berater auch in Zukunft  an möglichst vielen Schulen in Niedersachsen erreicht werden.

 Über das bisher Erreichte hinaus soll die Arbeit der „Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung“ drei weiteren Aspekten gewidmet sein:

·       Sie soll durch eine Vernetzung aller Bibliotheken an einem Standort die Arbeitsgrundlage für die einzelne Schulbibliothek verbreitern helfen und damit auch der „Öffnung von Schule“ dienen.

·       Sie soll bei einer Anbindung der Schulbibliothek an das Internet didaktisch-methodische Konzepte vermitteln, damit die Schülerinnen und Schüler im Sinne einer zukunftsorientierten Qualifizierung befähigt werden, mit diesem Medium selbst und seinen Möglichkeiten umzugehen.

·       Sie soll nach der Einrichtung von EDV-Arbeitsplätzen für Textverarbeitung in der Schulbibliothek zeigen, wie die in der Schulbibliothek gewonnen Informationen („Informationsbeschaffung“) für die Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Gruppenarbeiten, Referate, und Facharbeiten von den Schülerinnen und Schülern – im Sinne einer “Textwerkstatt“ – verarbeitet werden können.

 Die Beraterinnen und Berater sammeln Modelle, die eine didaktische, methodische und organisatorische Verbesserung von Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung aufzeigen und auf andere Schulen übertragbar sind.

Diese können bei den Bezirksregierungen, Dez. 401, abgerufen werden.

Die Beraterinnen und Berater nehmen ihre Aufgabe mehr und mehr auch durch Beratung im Rahmen der Beratungsagenturen bei den Bez.Regierungen wahr; bes. aber durch Beratung in den Schulen selbst und in der Fortbildung sowie durch die Zusammenarbeit mit dem „Lesebus“.

Gab es zunächst (1991) 17 Beraterinnen und Berater in Niedersachsen ( 4 in jedem Regierungsbezirk - in Weser-Ems 5), so gibt es heute (2001) - bedingt durch Einsparungen und eine unterschiedliche Sicht von der Bedeutung der Aufgabe bei den Bezirksregierungen – nur noch 13; einen im Reg.Bez.Lüneburg; 3 im Reg.Bez. Braunschweig; 5 in Weser-Ems und 4 im Reg.Bez.Hannover. Von den ehedem in neun Wochen weitergebildeten Beratern und Beraterinnen sind noch sechs beauftragt. Das mindert natürlich die Qualität der Beratung insgesamt.

Die Beraterinnen und Berater haben 1994 in der Broschüre „LeseRäume[10] ihr Selbstverständnis, Berichte ihrer Erfahrungen und Beispiele aus ihrer Arbeit zusammengestellt. Da die Broschüre inzwischen vergriffen ist, habe ich die wichtigsten Ergebnisse auf der Homepage eingestellt. 

1996 wurde im Auftrage des Kultusministeriums eine Evaluation[11] der Maßnahme „Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung“ vorgenommen, die sich kritisch mit der Maßnahme auseinander setzt und Verbesserungsvorschläge macht. Die Ergebnisse fanden allerdings kaum Beachtung.

[8] Erl.d.MK v. 7.7.1992 – 206 – 55 151 – GültL 158/50. Nützliche Hinweise über die Beratungstätigkeit enthält auch der Aufsatz „Hinweise zu den Aufgaben zur Gestaltung einer Schulbibliothek“ im nichtamtlichen Teil des Schulverwaltungsblattes Heft 2, 1993, Seite 66 ff.   

[9] Der Begriff „Schulbibliothek“ umfasst je nach Schule/Schulform auch die Begriffe „Lesestube“, „Leseraum“, aber auch „Schulmediothek“, Infothek oder „Bücherei“.

[10] LeseRäume. Begründungen, Anregungen und Materialien für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung. Hrsg. Arnold Dock. Cuxhaven: Selbstverlag, 1994, 78 Seiten  -  

11] Dock, Arnold: Evaluation der Maßnahme Beraterinnen und Berater für Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung. 1996 (Manuskript

 
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