Bibliotheksausschuss
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Hilfen für BibliotheksbetreuerInnen

Der Bibliotheksausschuss

Für die Akzeptanz einer Schulbibliothek in der Schule und im Kollegium hat es sich häufig als sehr förderlich erwiesen, wenn ein Bibliotheksausschuss (BA) die Schulbibliothek didaktisch und organisatorisch unterstützt oder trägt. In diesen Bibliotheksausschuss sollten alle Kräfte, die an einer Schule Gewicht haben und mitarbeiten wollen,  eingebunden werden - also neben dem Kollegium auch Schüler (SV) und Eltern. Vielleicht kann man auch jemanden von der öffentlichen Bibliothek gewinnen. (Für Aktionen, die Ausgestaltung und Pflege der Bibliothek haben sich auch meine guten Beziehungen zum Hausmeister und zum Reinigungspersonal meist als sehr hilfreich erwiesen.)

Dazu ist zunächst einmal erforderlich, dass Sie feststellen, wer an der Schule wirklich Gewicht hat: Eher der Schulleiter, der "seine" Schule nach Gutsherrenart leitet oder eher die Gesamtkonferenz (GK), die aus Prinzip oder guter demokratischer Tradition über "alle wesentlichen Angelegenheiten" der Schule mitentscheidet. Auf jeden Fall ist es  ratsam mit dem Schulleiter und den Meinungsmachern im Kollegium vor dem Termin der Gesamtkonferenz eine passende Regelung abzuklären, um sie dann in der Gesamtkonferenz  zu erwirken.

Als brauchbare Beschlussvorlage für eine GK hat sich folgender Text erwiesen:

Die Gesamtkonferenz möge - zunächst für ein Jahr -  beschließen:  Verwaltung, Organisation und pädagogische Entwicklung der Schulbibliothek werden durch einen Bibliotheksausschuss geführt, der im Kern aus dem Schulleiter oder seinem Vertreter  und dem Bibliotheksteam (Mitarbeitern in der Bibliothek) besteht. Der Bibliotheksausschuss kann aus dem Kollegium durch die Gesamtkonferenz und/oder die Fachkonferenzen  erweitert werden. Der Bibliotheksausschuss ist beschlussfähig, wenn Schulleitung und Bibliotheksteam mit Mehrheit anwesend sind. Sie besitzen bei Abstimmungen gemeinsam eine Sperrminorität im Ausschuss. Der Ausschuss wird erstmalig vom Schulleiter benannt und von der Gesamtkonferenz eingesetzt. Der Ausschussvorsitzende berichtet vor der Gesamtkonferenz einmal jährlich kurz über die Arbeit des Ausschusses.

Die Größe des Ausschusses ist nicht so entscheidend, wenn die Zahl der gut vorbereiteten Treffen (in der Bibliothek) auf höchstens zweimal im Jahr beschränkt bleibt und die Sperrminorität des Bibliotheksteams durchgesetzt werden kann. Die Sperrminorität ist deswegen wichtig, damit bei der Beschaffung auch fächer- oder schulformübergreifende Notwendigkeiten durchgesetzt werden können. Wird der Bibliotheksausschuss zunächst nur für ein Jahr eingesetzt, so ist eine Mehrheit in der GK leicht zu gewinnen. Sie dürfen natürlich nicht vergessen, im nächsten Jahr das Mandat auf Länge verlängern zu lassen.

Als Nebeneffekt ist überall dort, wo es einen Bibliotheksausschuss gibt, festzustellen, dass sich Anrechnungsstunden für die Betreuung der Bibliothek und Etatforderungen leichter durchsetzen lassen - besonders auch dann, wenn es gelungen ist, die Eltern und Schüler in den Ausschuss zu bekommen.  

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