Umdruck für Schülerinnen und Schüler; Kl. 11; Thema: Herrschaft und Genossenschaft im Mittelalter Name:................................................... Datum:................................ Büchereiarbeit Dauer: 60 Min. Das Lehnswesen Das Lehnswesen kennzeichnet mittelalterliches Leben in besonderem Maße. Wenn Sie in den Lückentext die fehlenden Begriffe eingesetzt haben, so verfügen Sie über eine gute Definition, mit der wir im Unterricht weiterarbeiten können. Aufgabe: Setzen Sie mit Hilfe der aus der Fachliteratur gewonnenen Kenntnisse die folgenden Begriffe in den Lückentext ein: Schutz und Schirm / adlig / Ligesse / Frondienst / Herrenfall / Treueid / adlig / erblich / Personenverbandsstaat / persönlich / Mannfall / Lebenszeit / Treue / Lehen/ Entlohnung / Recht / Rat, Tat und Hilfe / symbolisch / Vasall / Schutz Das Lehen (z.B. ein Stück Land, ein Amt oder ein ............) ist Teil eines ........................ gegenseitigen Dienstvertrages zwischen einem lehnfähigen ................... Herrn (Lehnsherr) und einem ..................... lehnfähigen ................... (Lehnsmann), der in der Regel mündlich in.................. Form durch einen ...................... auf Zeit (längstens auf .............................) abgeschlossen wird. Der Dienst des Vasallen besteht aus: Kriegsdienst, ...........................,Versorgung oder Amtsführung für den Herrn. Die.................... für den Dienst entnimmt der Vasall dem .................... Der Dienst des Herrn besteht in der Gewährung von ........................ Das Lehnsverhältnis wird begründet durch feierlichen Eid, in dem sich beide Seiten ....................... geloben: der Herr verspricht darin „.............................................“ und der Vasall verspricht „........................................“ Stirbt der Lehnsherr, so tritt der ......................... ein; stirbt der Lehnsmann, so tritt der ............................ ein. In beiden Fällen ist der Vertrag neu zu schließen, weil er nicht ................. ist. Das Lehnswesen organisiert - auch durch die .................... - das gesamte staatliche Leben des Mittelalters, so dass man auch vom ................................................................. spricht. |