Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer Der „Lesebus“ Der „Mobile Beratungsdienst“[5] (= „Lesebus“) war zunächst dem Nds. Landesverwaltungsamt – Landesmedienstelle – zugeordnet: nach dessen Auflösung – im Zuge von Einsparungen - wurde er dem NLI[6] eingegliedert. Für die Beratungstätigkeit stehen dem „Lesebus“ drei Lehrkräfte zur Verfügung. Bei der Beratung wird ein Bus eingesetzt, der Bücher, AV-Medien, Geräte und Materialien zu Demonstrationszwecken mit sich führt. Er kann der Vorbereitung von Leseaktionen mit Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, den Eltern und der Nachbarschaft der Schule dienen. Allen niedersächsischen Schulen des allgemein-bildenden und berufsbildenden Schulwesens wird angeboten, den „Lesebus“ kostenlos für Pädagogische Klausurtagungen, Konferenzen usw. in Anspruch zu nehmen. In der Praxis hatten sich besonders zweitägige SchiLf-Veranstaltungen ( = Schulinterne Lehrerfortbildungen) inklusive Workshops mit praktischer Arbeit als effektiv erwiesen, bis auch hier aus Gründen von Einsparungen die SchiLF umgestaltet wurde, und der „Lesebus“ neue Konzepte entwickeln musste. Die Beratung hat nach dem Erlass sechs Schwerpunkte, die den Schulen angeboten werden:
Auch bei der äußeren Gestaltung von Büchereiräumen und Lese-Ecken kann geholfen werden. Der Beratungsdienst bemüht sich, die besonderen Wünsche, Probleme und Möglichkeiten der einzelnen Schule zu berücksichtigen. Deshalb sind ausführliche Vorabsprachen vorgesehen und notwendig. Der Erfolg des „Lesebusses“ war beeindruckend. Der Terminplan platzte meist aus allen Nähten - und: Die Nachfrage ist immer noch groß. 5] Erlass Mobiler Beratungsdienst zur Leseförderung in Niedersachsen - Projekt "Lesebus" -. Veröffentlicht in SVBl. 8/92. Im gleichen Heft erschienen auf Seite 241 ff die Hinweise zum Projekt. |